Platzordnung
Dierk Hannes Henk
Weg zum Badeteich 20-30; 21244 Buchholz i.d.N. OT Holm-Seppensen
Tel.: 04187-6115
Mob.: 0177-61 15 000
Campinghenk@aol.com und Info@campingplatz-nordheide.de
www.campinghenk.de
Liebe Gäste, herzlich willkommen im schönen Holm-Seppensen. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Ganzjahres-Campingplatz. Wir wollen Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse aller Gäste bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was ihre Gemeinschaft stören könnte und die folgenden Regeln zu beachten:
Allgemeine Bedingungen
Liebe Gäste, herzlich willkommen im schönen Holm-Seppensen. Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt auf unserem Ganzjahres-Campingplatz. Wir wollen Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich gestalten. Im Interesse aller Gäste bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was ihre Gemeinschaft stören könnte und die folgenden Regeln zu beachten:
- Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Die Freizeitanlagen dienen allen zur Erholung. Bitte unterlassen Sie deshalb alle Handlungen, die andere belästigen oder stören könnten.
- Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach vorheriger Anmeldung in der Rezeption oder dem kontrollberechtigten Personal gestattet. Als Tagesbesucher bezahlen Sie hier für Ihren Aufenthalt lt. aktueller Preisliste.
- Auf Ordnung und Sauberkeit legen Sie sicherlich ebenso großen Wert wie wir. Bitte behandeln Sie alle Einrichtungen so schonend, als sei es Ihr Eigentum. Bitte verlassen Sie die sanitären Anlagen und das gesamte Campingplatzgelände stets sauber und ordentlich.
- Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung Erwachsener betreten.
- Bitte vermeiden Sie ruhestörenden Lärm insbesondere während der Ruhezeiten von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Der Campingplatzbetreiber kann in dieser Zeit die Zufahrt auf den Platz sperren. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot. Radios, Fernseher, CD-Player und ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Das gleiche gilt für Unterhaltungen und Gespräche. Kinder sind Kinder!
- Die Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern bis zum Alter von 12 Jahren benutzt werden. Bitte erklären Sie dies Ihren Kindern und klären Sie sie insbesondere auch über möglichen Gefahren der Spielanlagen auf. Die Spielplätze können nicht ständig vom Campingplatzbetreiber überwacht werden. Die Nutzung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Eltern haften daher für ihre Kinder.
- Das Halten von Hunden ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen auf Grundlage der geltenden Hundeordnung erlaubt. Sobald ein Tier eine Belästigung oder eine Gefahr darstellt, muss es gänzlich von der Freizeitanlage ferngehalten werden, auch wenn vorher durch den Campingplatzbetreiber die Genehmigung zum Halten erteilt wurde.
- Parken Sie Ihren Pkw bitte nur auf dem Ihnen zugewiesenen Stellplatz. Bei Verstoß gegen diese Vorgabe kann die Berechtigung zum Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Die Miete wird dadurch nicht gemindert.
- Aus Gründen der Gewässerrinhaltung ist es streng verboten, Abwasser und Abfälle in die Teichanlage oder Fliessgewässer zu schütten oder einzuleiten.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf dem gesamten Gelände 10 km/h. Besorgungsfahrten mit dem PKW innerhalb des Campingplatzes sind nicht gestattet. Bei Verstößen kann das Fahren in der Freizeitanlage gänzlich untersagt werden. Eine Mietminderung findet nicht statt. Die StVO gilt auf dem gesamten Campingplatz sinngemäß. Bitte achten Sie besonders auf Kinder und ältere Gäste und Besucher und fahren Sie rücksichtsvoll.
- Offene Feuer sowie feuergefährliche Heizungen sind auf dem gesamten Campinggelände verboten. Grillen ist nur unter besonderer Vorsicht und Sorgfalt erlaubt, wenn jegliche Gefährdung ausgeschlossen ist. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.
- Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der Waschmaschinen, Trockner und Solarien. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Halten Sie Kinder bitte unbedingt von diesen Geräten fern. Defekte an den Geräten dürfen keinesfalls selbst beseitigt werden, sondern sind sofort dem Campingplatzbetreiber anzuzeigen.
- Die Wasserzapfstellen im freien Gelände dürfen nur für die sparsame Entnahme von Frischwasser benutzt werden. Für andere Zwecke, wie z. B. Rasensprengen, Autowaschen oder zum Spielen darf kein Wasser entnommen werden. Warmwasser darf nur zum unmittelbaren Gebrauch in den Sanitärhäusern entnommen werden.
- Nach dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Harburg wird eine getrennte Abfallentsorgung auch bei uns auf dem Campingplatz gefordert. Es darf nur der in der Freizeitanlage anfallende Hausmüll entsorgt werden. Bitte halten Sie unbedingt die vorgeschriebenen Sortiervorgaben ein. Abfälle aller Art gehören ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Abfallbehälter. Die Entsorgung von Sperrmüll ist auf dem Campingplatzgelände strengstens verboten. Zuwiderhandlungen haben ein sofortiges Platzverbot zur Folge.
- Die im Auftrag des Campingplatzbetreibers tätigen Mitarbeiter sind in Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Gästen oder Besuchern zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz dient.
- Bei einem Platzverweis wegen Verstoßes gegen die Platzordnung dürfen Sie den Platz in dieser Saison nicht wieder betreten. Eine Rückerstattung der Campingplatzgebühren erfolgt nicht.
Besondere Bedingungen
Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW entsprechen. Sie sind als Betreiber verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen. Bitte bedenken Sie, dass Sie gegenüber dem Campingplatzbetreiber direkt für sämtliche Schäden haften, die durch Ihre Gasanlage/n verursacht werden.
Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Unterschrift an bis auf weiteres bzw. so lange, bis sie durch eine andere ersetzt wird. Der Geltungsbereich dieser Campingplatzordnung umfasst das gesamte Campinggelände einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen. Gäste im Sinne dieser Campingplatzordnung sind alle Campinggäste und Besucher.
Stand: Mai 2026