AGB des Campingplatz Nordheide
in Holm-Seppensen

 

Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Campingplatz Nordheide (nachstehend ,,Campingplatz“ genannt). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit dem Campingplatz abzuschließenden Vertrages über die Nutzung des Platzes in Holm-Seppensen (nachstehend ,,Campingplatz“ genannt).

1. Gegenstand des Vertrages
Der Betreiber des Campingplatzes vermietet Ganzjahresstellplätze auf dem Platz an Gäste. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Vertrag. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglicher Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Vertragsabschlusss
2.1 Mit Vertragsabschluss bietet der Gast dem Campingplatz die Nutzung des Platzes unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen verbindlich an.

2.2 Der Vertrag zwischen Gast und Campingplatz kommt mit den Unterschriften des Campingplatzes und des Gast zustande.

2.3 Die dem Campingplatz zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlicher Vorschriften geschützt.

3. Zahlung
3.1 Der Mietpreis ist innerhalb von 10 Werktagen nach Vertragsabschluss auf das Konto des Campingplatzes zu zahlen. Die Höhe des Mietpreises ist abhängig von dem Übernahmezeitpunkt und ergibt sich aus.dem Vertrag.

4. Ein Aufenthalt für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet.

5. Regeln auf dem Platz
5.1 Täglich zwischen 12:30 und 14:30 Uhr ist Mittagsruhe auf dem Platz. In dieser Zeit ist Ruhe zu wahren und auf lärmintensive Tatigkeiten zu verzichten.

5.2 Täglich zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr darf der Platz durch Gäste nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

5.3 Auf dem Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Das Befahren des Platzes ist nur mit Schrittgeschwindigkeit gestattet.

6. Gewährleistung/ Haftung
6.1 Die Haftung des Campingplatzes beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

6.2 Anspruche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den Campingplatz zu richten. Unterlässt der Gast die Anzeige von Mängeln schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

8. Gerichtsstand
Klagen gegen den Campingplatz sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des Campingplatzes gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich geger Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fallen ist der Sitz des Campingplatzes maßgebend.